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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 08.10.2025

Aufgrund Umsetzung von EU-Vorgaben: Einheitlicher Zahlungsempfängername „Freistaat Bayern“ bei Überweisungen an die Finanzbehörden ab Oktober 2025

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) macht darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in ganz Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“ gilt.

Hintergrund: Ab dem 09.10.2025 wird aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben im Bankenverkehr bei Online-Überweisungen genauer geprüft, ob Zahlungen sicher und korrekt beim richtigen Empfänger ankommen. D. h., künftig wird im Rahmen des Überweisungsvorgangs durch die Banken automatisch der Empfängername mit der IBAN abgeglichen („IBAN-Namensabgleich“ oder „Verification of Payee“), um so besser vor Fehlern und Betrugsversuchen zu schützen.

Um diese automatische Überprüfung durch die Banken zu erleichtern, ist es daher wichtig, neben der korrekten IBAN auch den zutreffenden Empfängernamen genau und eindeutig zu bezeichnen. Im Zuge dessen gilt zukünftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Bayern“.

Unabhängig von den Bankenhinweisen im „IBAN-Namensabgleich“ bleibt weiterhin die Angabe der korrekten IBAN für den erfolgreichen Überweisungsvorgang entscheidend.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


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